fetaler Rhesusfaktor D
Präanalytik
Einwilligungserklärung des Patienten einholen
Anforderungsschein und Einwilligungserklärung Molekulargenetik
Material
7,5 ml EDTA-Blut (separates Röhrchen)
Methodik
Realtime-PCR
Akkreditierte Untersuchung
JaInformationen
Durch die 1967 eingeführte Rhesus-Prophylaxe ist der schwere Morbus haemolyticus neonatorum durch Anti-D Antikörper selten geworden. Die pränatale Prophylaxe wurde bisher bei allen D-negativen Schwangeren unabhängig vom D-Status des Fetus durchgeführt. Bei D-negativen Feten ist diese Maßnahme überflüssig, was etwa 40% der Rhesusprophylaxen betrifft.
Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D haben ab Juli 2021 Anspruch, ihr Blut auf den Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes untersuchen zu lassen, um gezielt eine gegebenenfalls erforderliche Rhesusprophylaxe zu erhalten.
Die medizinischen Voraussetzungen für die Untersuchung sind:
- RhD-negative Schwangere mit Einlingsschwangerschaft
- ab 12. SSW (SSW 11+0); optimal ab ca. SSW 20, da die Sensitivität des Tests mit zunehmender SSW steigt
Gemäß dem G-BA Beschluss im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien muss die verantwortliche ärztliche Person die Schwangere vor und nach Durchführung des Testes beraten und über die Möglichkeit der „gesteuerten Prophylaxe“ aufklären.
Informationsstand
06.01.2023