18.11.2021

Impfzertifikat auch bei Vorlage eines Antikörpernachweises

 

Personen, denen eine SARS-CoV-2-Infektion mittels positivem Antikörpernachweis bestätigt wurde und die danach eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gelten rechtlich als vollständig geimpft und haben Anspruch auf ein entsprechendes Impfzertifikat.

Für den Genesenennachweis ist weiterhin ein PCR-Test (GKV-Leistung) erforderlich. Personen mit einem positiven Antikörpernachweis können somit nach einmaliger Impfung zwar das Impfzertifikat, nicht aber das Genesenenzertifikat erhalten.

Weitere Informationen zur Bestimmung der SARS-CoV-2 Antikörper erhalten Sie hier:

SARS-CoV-2 Impfung oder Infektion: Untersuchung der humoralen SARS-CoV-2 Immunität

 

Quelle:
https://coronavirus.nrw/impfzertifikat-auch-bei-vorlage-eines-antikoerpernachweises/

 

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