18.11.2021
Impfzertifikat auch bei Vorlage eines Antikörpernachweises
Personen, denen eine SARS-CoV-2-Infektion mittels positivem Antikörpernachweis bestätigt wurde und die danach eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gelten rechtlich als vollständig geimpft und haben Anspruch auf ein entsprechendes Impfzertifikat.
Für den Genesenennachweis ist weiterhin ein PCR-Test (GKV-Leistung) erforderlich. Personen mit einem positiven Antikörpernachweis können somit nach einmaliger Impfung zwar das Impfzertifikat, nicht aber das Genesenenzertifikat erhalten.
Weitere Informationen zur Bestimmung der SARS-CoV-2 Antikörper erhalten Sie hier:
SARS-CoV-2 Impfung oder Infektion: Untersuchung der humoralen SARS-CoV-2 Immunität
Quelle:
https://coronavirus.nrw/impfzertifikat-auch-bei-vorlage-eines-antikoerpernachweises/