Neuregelung des Hepatitis-Screenings im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (GESU) ab 1.1.2024
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben seit dem 01.10.2021 einmalig Anspruch, sich auf Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten Check-ups (Gesundheitsuntersuchung) testen zu lassen. Die Übergangsregelung, welche das Hepatitis-Screening unabhängig vom allgemeinen Gesundheitscheck-up ermöglichte, endete am 31.12.2023. Es sollte sichergestellt werden, dass Patienten, die vor 2021 eine Vorsorgeuntersuchung ohne Hepatitis-Screening wahrgenommen hatten, von dem erweiterten Angebot zeitnah profitieren.
Ab 1.1.2024 kann bei Versicherten ab 35 Jahren das Hepatitis-Screening, wie in der G-BA Richtlinie festgelegt, nur in Verbindung mit den allgemeinen Gesundheitscheck-Up-Laborleistungen (Glukose, Cholesterin gesamt, LDL, HDL, Triglyceride) einmalig im Leben durchgeführt werden. Für 18-35 jährige ist ein Hepatitis-Screening im Rahmen der GESU nicht vorgesehen.
Bei klinischer Indikation, z.B. bei erhöhten Leberwerten kann bei allen Versicherten eine Hepatitisserologie als kurative Leistung angefordert werden.